Besprechung
Gerne treffen wir uns mit Ihnen, um Ihr Sanierungsvorhaben zu besprechen. Dafür eignet sich oft ein Termin direkt bei Ihrer Liegenschaft. Ziel dieser ersten Besprechung ist es, sich kennenzulernen. Um ein Sanierungsgrobkonzept zu erstellen, müssen wir den Sanierungsumfang und das Kostendach kennen. Die Sanierungsziele müssen von Anfang an klar definiert werden, um effiziente Sanierungsvorschläge machen zu können.
Das Hauptziel dieser ersten Besprechung ist der Entscheid des Kunden von der mk arch ein Sanierungskonzept mit dazugehöriger Bausubstanzanalyse erstellen zu lassen.
Diese erste Besprechung ist kostenlos.
Phasenabschluss: Entscheid zur weiteren Zusammenarbeit
Sanierungskonzept
Nach erfolgter Bausubstanzaufnahme wird ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches alle Bedürfnisse des Kunden mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen abdeckt. Auf Wunsch werden auch Wärmebildaufnahmen gemacht. Durch diese Aufnahmen können an Problemstellen explizite Massnahmen ergriffen werden.
Das Sanierungskonzept gibt Auskunft über den Umfang der Sanierung und darüber, welche Bauteile ersetzt oder verbessert werden sollen. Es werden auch mögliche Sanierungsetappen aufgezeigt, um den Kostenaufwand auf mehrere Jahre verteilen zu können.
Wir klären mit den Behörden ab, mit welchen Subventionen Sie in Ihrer Sanierung unterstütz werden. Als Abschluss dieser Phase wird ein detaillierter Kostenvoranschlag nach Baukostenplan BKP erstellt.
Phasenabschluss: Entscheid Sanierungskonzept (Klarheit, Tauglichkeit, Akzeptanz)
Sanierungsprojekt
Aus dem Sanierungskonzept wird nun das Sanierungsprojekt erstellt. Dafür wird das Konzept mit dem Auftraggeber intensiv besprochen. Alle Berechnungen und Massnahmen zur Sanierung fliessen direkt in die Sanierungspläne MST 1:100 ein. Das Sanierungsprojekt wird gemäss Anforderungen und Vorschriften der Behörden für das Bewilligungsverfahren und die Subventionen vorbereitet. Das Sanierungsprojekt wird anschliessend dem Bauamt zur Vorprüfung vorgelegt.
Das Sanierungsprojekt wird für das Bewilligungsverfahren mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen dem Bauamt eingereicht. Parallel dazu wird das Gesuchsformular für die Subventionen und Fördergelder für Ihre Sanierung eingereicht.
Phasenabschluss: bewilligtes Sanierungsprojekt, bewilligte Subventionen
Ausschreibung
Alle Auflagen der Baubewilligung werden bearbeitet und fliessen direkt in die Planung ein. Die Bauprojektpläne werden detailliert und daraus folgen die Ausschreibungspläne.
Gemäss den Ausschreibungsplänen wird nach Normpositionskatalog NPK ein Leistungsverzeichnis pro Arbeitsgattung erstellt. Gemeinsam mit dem Auftraggeber wird eine Unternehmerliste erstellt. Aufgrund dieser Liste werden den Unternehmer die Ausschreibungen bestehend aus Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsplänen zugestellt.
Nach erfolgtem Abgebot wird der Offertenvergleich dem Auftraggeber zur Vergabe vorgelegt. Aus dem Kostenvoranschlag wird die Kostenkontrolle erstellt und laufend mit den vergebenen Arbeiten vervollständigt.
Phasenabschluss: Werkverträge
Realisierung
Auf Basis der Ausschreibungspläne werden die Ausführungspläne MST 1:50 und Detailpläne 1:20 erstellt. Bei kleinen Sanierungen reichen oft die Ausschreibungspläne MST 1:100 für die Realisierung.
Sobald alle Details und Schnittstellen bereinigt wurden, ist das Projekt für die Ausführung bereit. Nun überarbeiten wir nochmals das Bauprogramm und nach Absprache mit dem Auftraggeber wird dieses definitiv den Unternehmern zugestellt.
Parallel dazu bearbeiten wir allfällige Auflagen des Bauamtes, um die Baufreigabe zu erhalten.
Nun geht es mit dem Sanierungsstart an die Umsetzung aller Arbeiten. Ziel in dieser Phase ist es, die Unternehmer zu koordinieren, kontrollieren und bei Fragen Lösungen zu finden. Die Kosten werden laufend überwacht und die Kostenkontrolle täglich nachgeführt. .
Phasenabschluss: Fertigstellung der Sanierung
Abschluss
Als Abschluss wird eine Bauabnahme zwischen Architekt und Auftraggeber gemacht. Diese Bauabnahme gilt meist als Beginn der Garantie. Bei grösseren Sanierungen braucht es eine zusätzliche Abnahme zwischen Behörden und Architekten.
Das Abschlussformulars für die kantonalen Subventionen wird nun eingereicht.
Nach Abschluss aller Arbeiten wird eine Bauherrendokumentation bestehend aus der Sanierungsabrechnung, den Revisionspläne und weiteren nützlichen Informationen an den Auftraggeber abgegeben.
Phasenabschluss: Abnahmen, Bauherrendokumentation, Garantiebeginn