Fachgebiete
Nach einem ersten Gespräch mit uns stellt sich schnell heraus, ob wir für Ihre Liegenschaft der richtige Ansprechpartner sind. Grundsätzlich bewerten wir alle Liegenschaften. Falls wir Ihnen in Spezialfällen keine professionelle Bewertung anbieten können, leiten wir Sie gerne an einen unserer Partner weiter.
Folgende Immobilien können Sie durch uns bewerten lassen:
– Einfamilienhäuser
– Mehrfamilienhäuser
– Gewerbe- und Dienstleistungsliegenschaften
– Stockwerkseigentum
– Baurechtsliegenschaften
– Baulandparzellen
– Projektierte Bauvorhaben
Wir bieten Ihnen folgende Methoden zur Ermittlung des Immobilienwertes an:
– Statische – oder Ertragswertmethode nach dem Gliederungssystem MEV (Multi Element Value)
– Vergleichswert- oder Lageklassemethode (nur bei Landwertberechnungen)
– Szenarische Schätzungen nach MEV (nur bei Machbarkeitsstudien)
Bewertung
Wann ist die Wertermittlung einer Immobilie anhand einer Immobilienschätzung sinnvoll?
– Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft
– Potentialanalyse einer Liegenschaft (Szenarien)
– Wertbelegung für Kreditgeber
– Wertermittlung aus rechtlichen Gründen (Erbteilung, Gütertrennung,
Grundstückgewinnsteuer)
Eine Bewertung kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, daher ist der Bewertungszweck essentiell und eine wichtige Grundlage für die von Ihnen gewünschte Auskunft über die Immobilie. Der Bewertungsbericht wird auf den Bewertungszweck massgeschneidert und gibt darüber ausführlich Auskunft.
Auftragsbestätigung
Gerne erstellen wir Ihnen eine individuelle Offerte für Ihre gewünschte Bewertung. Sie können sich hier über unsere Preise informieren: Preisliste Bewertungen
Um eine individuelle Offerte erstellen zu können, bitten wir Sie uns Auskunft über folgende Punkte zu geben:
- Bewertungszweck
- Objektangaben
- Auftraggeber
Am einfachsten ist es, wenn Sie dieses Formular ausfüllen und uns via E-Mail oder Fax zustellen.
Unterlagen
Jede Bewertung basiert auf den ihr zugrunde gelegten Unterlagen und Annahmen. Alle Unterlagen werden durch uns auf ihre Richtigkeit, Tauglichkeit und Aktualität überprüft. Je mehr Unterlagen uns zur Verfügung gestellt werden, desto exakter wird der Wert der Liegenschaft bewertet.
Folgende Unterlagen sind wichtig und müssen beschafft werden:
- Grundbuchauszug
- Aktueller Sitationsplan
- Pläne und Objektdaten
- Betriebsdaten (Mieterspiegel, Mietverträge, Liegenschaftsabrechnungen)
- Behördliche Unterlagen (Bauregelement, Zonenplan, usw.)
- Angaben Gebäudeversicherung und Schätzungsämter
- Baubewilligung (Nachweis, dass Bauten bewilligt wurden)
Bei Baurecht:
- Baurechtsvertrag
- Baurechtszinsen per Stichtag
Bei Stockwerkeigentum:
- STWE-Begründungsakten
- Aufteilungspläne
- Reglement
- Wertquoten
- Saldo Erneuerungsfond
- Protokoll der letzten STWE-Versammlung
- Jahresrechnung
Begehung
Typischerweise beginnt jede Bewertung mit einer Objektbesichtigung, auch bei nicht bebautem Land. Mit dem Augenschein werden alle wertbeeinflussenden Faktoren, die aus den schriftlichen Unterlagen nicht erkennbar sind, an Ort und Stelle festgelegt und beurteilt. Die Besichtigung wird unter dem Aspekt des jeweiligen Bewertungs- und Verwendungszweckes durchgeführt.
Ziel der Begehung:
- Qualität und Zustand der Baute (technische Entwertung)
- Überprüfung der Erträge
- Notwendige Massnahmen zur Ertragssicherung
- Sofortmassnahmen (Reparaturen, Erneuerungen)
- Besondere Verhältnisse (Ausbaureserven, Denkmalschutz usw.)
Bewertung
Der Kunde erhält zum Schluss einen ausführlichen Bericht über die bewertete Immobilie zugestellt. Dieser Bericht gibt Auskünfte über:
- Ausgangslage
- Schätzungssystem, Methodik und Fachnorm
- Objektbeschreibung (Grundbuch, amtliche Werte, Lage, Chronologie)
- Beurteilung (Lage, Grundstück, Zustand)
- Gliederung der Immobilie in Objekte und Wertelemente
- Annahmen / Berechnungen des Bewerters
- Berechnung des Verkehrswertes
- Beilagen
Brauchen Sie keinen ausführlicher Bewertungsbericht, machen wir auch gerne eine günstigere Kurzbewertung Ihrer Immobilie. Bei der Kurzbewertung werden nur die wichtigsten Punkte (Wertrelevante Informationen) erläutert.